Weil wir viel mehr können, als Ihre Krankenkasse heute bezahlt!
Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings garantiert sie keine
"Rundum-Versorgung".
Zahlreiche ärztliche Leistungen, die durchaus wichtig und empfehlenswert sind, sind nicht
im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und werden
deshalb nicht übernommen.
Wir dürfen diese Leistungen daher auch nicht über Ihre Versicherungskarte abrechnen.
Beispiele hierfür sind:
Wunschleistungen sind also Leistungen, die - falls von Ihnen gewünscht - von Ihnen privat bezahlt werden müssen.
Wir informieren Sie gerne darüber, welche Leistungen z.B. zur Gesundheitsvorsorge oder zum Ausschluss oder Früherkennung von Krankheiten sinnvoll sind, damit Sie in Ruhe entscheiden können, welche Leistungen Sie zusätzlich in Anspruch nehmen möchten.
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